Das Arbeitsamt kann unter bestimmten Voraussetzungen für Ihren Umzug die #Kostenübernehmen.
Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:
Grund des Umzugs: Der Umzug muss aus #beruflichenGründen erfolgen.
Dazu gehört beispielsweise die Aufnahme einer #neuenArbeitsstelle, die näher an Ihrem Wohnort liegt, oder die Vergrößerung Ihrer Wohnung, weil Sie eine neue Stelle annehmen, die die Betreuung von Kindern erfordert.
Angemessenheit der Umzugskosten: Die Umzugskosten müssen angemessen sein. Das bedeutet, dass sie sich im Rahmen der üblichen Kosten für einen vergleichbaren Umzug bewegen müssen. Die Arbeitsagentur hat hierfür pauschale Umzugskostenhöchstbeträge festgelegt, die Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit finden können.
Fristgerechte Beantragung: Sie müssen den Umzug vorab bei der Arbeitsagentur beantragen. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen. Bewilligen Sie den Umzug erst nachträglich, kann es sein, dass die Kosten nicht übernommen werden.
So beantragen Sie die #UmzugskostenbeimArbeitsamt:
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer zuständigen #Arbeitsagentur.
Legen Sie alle notwendigen Unterlagen bei, wie zum Beispiel:
Den Mietvertrag Ihrer neuen Wohnung
Eine Bestätigung Ihres neuen Arbeitgebers
Die Arbeitsagentur prüft Ihren Antrag und bewilligt die Umzugskosten gegebenenfalls.
Umzugsunternehmen in Berlin:
Butler Umzüge GmbH https://www.butler-umzuege.de/
Berliner Umzugshelfer https://www.butler-umzuege.de/umzugsh...
Umzug Berlin https://www.butler-umzuege.de/regiona...
Planen Sie Ihren Umzug frühzeitig.
Holen Sie Angebote von mehreren Umzugsunternehmen ein.
Verpacken Sie Ihre #Umzugskartons sorgfältig.
Melden Sie Ihren Umzug beim Einwohnermeldeamt um.
Kündigen Sie Ihre alten Verträge und schließen Sie neue Verträge für Ihre #neueWohnung ab.

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